Kosten

Gesetzliche Krankenversicherung:

Die Kosten für psychotherapeutische Sprechstunde(n) sowie probatorische Sitzung(en) werden von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen.
Die psychotherapeutische Behandlung wird beantragt und in der Regel von den gesetzlichen Krankenkassen genehmigt.


Private Krankenversicherung:

Von den privaten Versicherungen werden die Kosten je nach Vertragsbedingungen übernommen. Nehmen sie bitte vor Behandlungsbeginn mit ihrer zuständigen Beihilfestelle bzw. privaten Krankenversicherung Verbindung auf.